Sehr
geehrte Kunden, |
1.1 Was ist die GoBD |
1.1 Begriffserklärung |
GoBD ist die buchhalterische Abkürzung für die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff". Die GoBD ist die Erweiterung der zuvor gültigen "Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung" um die Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. In diesem ist geregelt, wie lange und in welchem Umfang Unterlagen in Form von Dokumenten und Belegen im Unternehmen aufbewahrt werden müssen. |
1.2 Anforderungen der GoBD |
Die grundsätzlichen
Anforderungen der GoBD lassen sich in folgenden Themen zusammenfassen:
Die aktuelle Fassung der GoBD können Sie auf der Internetseite des Bundesministerium der Finanzen herunterladen. |
1.3 Folgen für die betriebliche Umsetzung |
Die Umsetzung der GoBD stellt die Betriebe vor neuen Herausforderungen. So sollten alle betrieblichen Bestell- und Auftragsabläufe neu überprüft und auf Nachvollziehbarkeit und Richtigkeit überprüft werden. Eine wichtige Funktion hat hierbei die Verfahrensdokumentation, die Ihnen und dem Steuerprüfer als Vorgabe für die geschäftlichen Abläufe in Ihrem Betrieb dienen soll. |
2. Was ist eine Verfahrensdokumentation und wozu dient sie |
2.1 Begriffsklärung |
In der Verfahrensdokumentation dokumentieren Sie schlüssig, wie der Vorgang von der Geschäftsanbahnung bis zur Rechnungsschreibung / Archivierung der Belege bei Ihnen durchgeführt wird. |
2.2 Bedeutung der Verfahrensdokumentation für die Steuerprüfung |
Die
Verfahrensdokumentation dient dem Nachweis, dass die Anforderungen
des Handelsgesetzbuches (HGB), der Abgabenordnung (AO) für die Erfassung,
Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Entsorgung von Daten
und Belegen erfüllt sind. |
2.3 Erstellung einer Verfahrensdokumentation |
Lt. Steuerberater Michael
de Beer von der Kanzlei Gehrke Econ in Hannover:
Tipp # 1: Gehen Sie risikoorientiert vor
In den bargeldintensiven Gewerken und Betrieben
gehört zudem die Beschreibung aller Bargeldprozesse ganz oben auf
die Prioritätenliste: Wie werden die Einnahmen und Ausgaben erfasst?
Wie wird deren Vollständigkeit sichergestellt? Wie erfolgen die
Einzahlungen des Bargeldes auf das Geschäftskonto?
Tipp # 2: Machen Sie es sich so einfach wie möglich Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie sich Betriebsinhaber das Erstellen der Verfahrensdokumentation erleichtern können:
Tipp # 3: Testen Sie Ihre Systeme! |
3. Folgen der GoBD bei der Nutzung
von Standardsoftware |
Gilt das erstellte Format der Belege (Rechnungen, etc.) als elektronisch, ist eine Archivierung nur in ausgedruckter (Papier) Form nicht mehr zulässig. Die Speicherung muss die Vorgaben der GoBD erfüllen. Eine Speicherung der Dateien z.B. auf einem Datenträger (Festplatte o.Ä.) in einem Windows Dateisystem erfüllt die Vorgaben nicht. So wie bei anderer Standardsoftware ist auch bei der ZSS Auftragssoftware eine revisionssichere Speicherung / Archivierung nach GoBD nicht vorgesehen. Ein Weg zur Erfüllung der Vorgaben kann die Speicherung als PDF Datei (z.B. über einen PDF Druckertreiber) und zeitnahe Archivierung der Datei in einem revisionssicheren Dokumenten Management System (DMS) sein. Hier werden die Dateien unveränderbar und revisionssicher gespeichert. |
4. Einsatz von DMS Systemen zur Erfüllung von GoBD Vorgaben |
4.1 Begriffsklärung |
Ein
Dokumenten Management System ist eine datenbankgestützte Verwaltungssoftware
von elektronischen Dokumenten. Eine DMS Software dient zur sicheren,
revisionssicheren Archivierung und Organisation der Dokumente. |
4.2 Welche Anforderungen sollte das DMS System erfüllen |
Hierbei sind die Vorgaben der GoBD zu beachten.
Es gibt eine Vielzahl von DMS - Anbietern so dass wir nicht auf einzelne Produkte eingehen können. Als Entscheidungshilfe möchten wir Ihnen noch einige Empfehlungen zur Auswahl geben. Achten Sie auf ein Sicherheitsmanagement des Serveranbieters und Schutz vor Datenverlust. Die Server sollten in Deutschland stehen. Eine einfache und schnelle Handhabung zur revisionssicheren Archivierung / Suche und Auffindbarkeit der Dokumente. Die Dateien müssen über 10 Jahre hinweg unbeschädigt und jederzeit aufrufbar erhalten bleiben. Die Software sollte das löschen von Dokumenten nach Aufbewahrungsfristen ermöglichen. Eine Möglichkeit zum Anlegen von eigenen Schlagworten zum Dokument (z.B. Datumsfeld / Rechnungsnummer, Beschreibungsfelder (Rechnung, Lieferschein, etc.) ) erleichtert die Suche und Auffindbarkeit von Dokumenten. Eine Indizierung zusammengehöriger Dokumente ; Dokumente müssen zusammen abrufbar sein (Bsp. Rechnung und zugehöriger Lieferschein und damit verbunden ein klare Ordnerstruktur (z.B. Eingangsrechnungen / Lieferscheine, Ausgangsrechnungen, etc.)). Eine automatische Dokumentenverarbeitung / OCR Erkennung ist hilfreich wenn Sie viele Dokumente in Papierform archivieren müssen. Die Archivierung von E-Mails sollte die DMS Software ebenfalls unterstützen, so dass Sie nicht mit mehreren Archivsystemen arbeiten müssen. |